AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Garten- und Hausbetreuung Thomas Rutsch


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Firma Garten- und Hausbetreuung Thomas Rutsch, insbesondere für:

Außenanlagenpflege
Hausmeisterdienstleistungen
Winterdienst
Bau- und sonstige Dienstleistungen

Sie gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgrundlagen

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind:

der Hauptvertrag
die zugehörigen Anlagen (Leistungsverzeichnisse)
das Angebot einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ergänzende Regelung:

Sofern kein separates Leistungsverzeichnis erstellt wurde, gilt:

 Das Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung als verbindliche Grundlage des Leistungsumfangs

Leistungsstandard:

Die Leistungen erfolgen:

fachgerecht
im üblichen Rahmen
nach den anerkannten Regeln der Technik
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein dauerhaft gleichbleibender Zustand von Anlagen oder Vegetation, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Annahme
oder Beginn der Leistungsausführung

Preisangaben sind objekt- und leistungsbezogen.
Planungen, Entwürfe und Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet oder weitergegeben werden.

4. Preise und Vergütung

Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als:

Pauschalpreis
Einheitspreis
oder nach Aufwand

Bei Pauschalverträgen umfasst die Vergütung ausschließlich die vereinbarten Leistungen im üblichen Rahmen.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen
Mahngebühren zu erheben
Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. Leistungsdurchführung

Die Ausführung erfolgt:

witterungsabhängig
im Rahmen betrieblicher Abläufe
nach fachlicher Notwendigkeit

Teilleistungen sind zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
Die Auswahl und Weisung der Mitarbeiter obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

freien Zugang zu allen Leistungsbereichen
Freihaltung der Flächen
Bereitstellung von Wasser und Strom, sofern erforderlich
Hinweis auf Gefahrenquellen und Leitungen

Werden Leistungen durch Umstände verhindert, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen:

entfällt die Leistungspflicht
der Vergütungsanspruch bleibt bestehen

Entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.

8. Witterung und höhere Gewalt

Leistungen können durch Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt verzögert oder unterbrochen werden.
Hierzu zählen insbesondere:

Frost, Schnee, Starkregen, Dürre
Streik, behördliche Maßnahmen oder technische Ausfälle

In diesen Fällen:

verlängern sich Ausführungsfristen angemessen
bestehen keine Schadensersatzansprüche

9. Zusatzleistungen und Leistungsänderungen

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Die Abrechnung erfolgt:

nach Aufwand
oder auf Basis eines Angebots

Notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen ohne vorherige Zustimmung ausgeführt werden und werden gesondert berechnet.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:

Schäden durch Witterung oder höhere Gewalt
verdeckte Hindernisse oder unbekannte Leitungen
bereits geschädigte Anlagen oder Vegetation
fehlende Mitwirkung des Auftraggebers

11. Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer erhält das Recht zur Nachbesserung.
Bei Pflegeleistungen umfasst die Gewährleistung ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch den dauerhaften Zustand.
Für Pflanzen, Saatgut und Naturprodukte wird keine Anwuchsgarantie übernommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12. Winterdienst

Der Winterdienst wird, sofern vereinbart, im Zeitraum 01. November bis 31. März durchgeführt.
Der Leistungsumfang umfasst:

Schneeräumung
Glättebekämpfung
Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Einsätze erfolgen:

auf Grundlage geeigneter Wetterprognosen (z. B. Deutscher Wetterdienst)
nach betrieblicher Einsatzplanung
bei objektivem Bedarf

Räum- und Streuzeiten:

Werktags bis 07:00 Uhr
Sonn- und Feiertage bis 09:00 Uhr

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

freien Zugang zu den Flächen
keine Behinderung durch Fahrzeuge oder Gegenstände

Bei Verhinderung der Leistung:

entfällt die Leistungspflicht
der Vergütungsanspruch bleibt bestehen

Kontrollfahrten können durchgeführt und, sofern vereinbart, berechnet werden.
Bei extremen Wetterlagen oder höherer Gewalt:

kann es zu Verzögerungen kommen
bestehen keine Schadensersatzansprüche, sofern kein Verschulden vorliegt

Zuschläge für Sonderzeiten (z. B. Sonn- und Feiertage) können berechnet werden.

13. Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vergütungen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändern.
Dies gilt insbesondere bei:

steigenden Lohnkosten
Material- und Entsorgungskosten
Energiepreisen
gesetzlichen Änderungen

Die Anpassung erfolgt angemessen.
Der Auftraggeber wird mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten informiert.

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

Es gelten die im Hauptvertrag vereinbarten Regelungen.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

16. Schlussbestimmungen


Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Mülheim an der Ruhr.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Änderungen bedürfen der Textform.