AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Garten- und Hausbetreuung Thomas Rutsch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Firma Garten- und Hausbetreuung Thomas Rutsch, insbesondere für:
Außenanlagenpflege
Hausmeisterdienstleistungen
Winterdienst
Bau- und sonstige Dienstleistungen
Sie gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgrundlagen
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind:
der Hauptvertrag
die zugehörigen Anlagen (Leistungsverzeichnisse)
das Angebot einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzende Regelung:
Sofern kein separates Leistungsverzeichnis erstellt wurde, gilt:
Das Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung als verbindliche Grundlage des Leistungsumfangs
Leistungsstandard:
Die Leistungen erfolgen:
fachgerecht
im üblichen Rahmen
nach den anerkannten Regeln der Technik
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein dauerhaft gleichbleibender Zustand von Anlagen oder Vegetation, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Annahme
oder Beginn der Leistungsausführung
Preisangaben sind objekt- und leistungsbezogen.
Planungen, Entwürfe und Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet oder weitergegeben werden.
4. Preise und Vergütung
Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als:
Pauschalpreis
Einheitspreis
oder nach Aufwand
Bei Pauschalverträgen umfasst die Vergütung ausschließlich die vereinbarten Leistungen im üblichen Rahmen.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Zahlungsbedingungen und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen
Mahngebühren zu erheben
Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Leistungsdurchführung
Die Ausführung erfolgt:
witterungsabhängig
im Rahmen betrieblicher Abläufe
nach fachlicher Notwendigkeit
Teilleistungen sind zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
Die Auswahl und Weisung der Mitarbeiter obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen:
freien Zugang zu allen Leistungsbereichen
Freihaltung der Flächen
Bereitstellung von Wasser und Strom, sofern erforderlich
Hinweis auf Gefahrenquellen und Leitungen
Werden Leistungen durch Umstände verhindert, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen:
entfällt die Leistungspflicht
der Vergütungsanspruch bleibt bestehen
Entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
8. Witterung und höhere Gewalt
Leistungen können durch Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt verzögert oder unterbrochen werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Frost, Schnee, Starkregen, Dürre
Streik, behördliche Maßnahmen oder technische Ausfälle
In diesen Fällen:
verlängern sich Ausführungsfristen angemessen
bestehen keine Schadensersatzansprüche
9. Zusatzleistungen und Leistungsänderungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Die Abrechnung erfolgt:
nach Aufwand
oder auf Basis eines Angebots
Notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen ohne vorherige Zustimmung ausgeführt werden und werden gesondert berechnet.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
Schäden durch Witterung oder höhere Gewalt
verdeckte Hindernisse oder unbekannte Leitungen
bereits geschädigte Anlagen oder Vegetation
fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
11. Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer erhält das Recht zur Nachbesserung.
Bei Pflegeleistungen umfasst die Gewährleistung ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht jedoch den dauerhaften Zustand.
Für Pflanzen, Saatgut und Naturprodukte wird keine Anwuchsgarantie übernommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12. Winterdienst
Der Winterdienst wird, sofern vereinbart, im Zeitraum 01. November bis 31. März durchgeführt.
Der Leistungsumfang umfasst:
Schneeräumung
Glättebekämpfung
Sicherstellung der Verkehrssicherheit
Einsätze erfolgen:
auf Grundlage geeigneter Wetterprognosen (z. B. Deutscher Wetterdienst)
nach betrieblicher Einsatzplanung
bei objektivem Bedarf
Räum- und Streuzeiten:
Werktags bis 07:00 Uhr
Sonn- und Feiertage bis 09:00 Uhr
Der Auftraggeber hat sicherzustellen:
freien Zugang zu den Flächen
keine Behinderung durch Fahrzeuge oder Gegenstände
Bei Verhinderung der Leistung:
entfällt die Leistungspflicht
der Vergütungsanspruch bleibt bestehen
Kontrollfahrten können durchgeführt und, sofern vereinbart, berechnet werden.
Bei extremen Wetterlagen oder höherer Gewalt:
kann es zu Verzögerungen kommen
bestehen keine Schadensersatzansprüche, sofern kein Verschulden vorliegt
Zuschläge für Sonderzeiten (z. B. Sonn- und Feiertage) können berechnet werden.
13. Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vergütungen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändern.
Dies gilt insbesondere bei:
steigenden Lohnkosten
Material- und Entsorgungskosten
Energiepreisen
gesetzlichen Änderungen
Die Anpassung erfolgt angemessen.
Der Auftraggeber wird mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten informiert.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
Es gelten die im Hauptvertrag vereinbarten Regelungen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Mülheim an der Ruhr.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Änderungen bedürfen der Textform.